Erwägungsgrund 8 32024D3185
Aufbauend auf den gesammelten Erfahrungen sollten die Finanzplanung der EFF verbessert und die Auswirkungen der konstruktiven Enthaltungen entsprechend angepasst werden. In Fällen, in denen Mitgliedstaaten infolge einer Enthaltung bei einer anderen Maßnahme zusätzliche Beiträge zu einer Unterstützungsmaßnahme leisten, sollten diese Beiträge folglich zu einer Verringerung der Beträge führen, die von den Mitgliedstaaten für die Unterstützungsmaßnahme, die die zusätzlichen Mittel erhält, zu leisten sind. Mit diesen zusätzlichen Beiträgen könnten bis zu 50 % des Referenzbetrags der Unterstützungsmaßnahme, die sie erhält, finanziert werden, sofern der Rat nichts anderes beschließt. Eine Unterstützungsmaßnahme sollte nicht ausschließlich durch zusätzliche Beiträge finanziert werden.