Erwägungsgrund 15 32024D3185
Die Aufgaben der internen Prüfer sollten klarer definiert werden, insbesondere in Bezug auf die Bewertung der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der internen Kontrollsysteme der EFF, wobei Prüfungspraktiken im Einklang mit internationalen Standards aufzunehmen sind. In diesem Zusammenhang sollten die internen Prüfer den Verwaltern und dem EAD in Angelegenheiten, die in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich fallen, über die Ergebnisse ihrer Prüfungen Bericht erstatten. Die Verwalter und der EAD sollten gewährleisten, dass die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen aus den internen Prüfungen ergriffen werden. Der Ausschuss sollte einen jährlichen Bericht der internen Prüfer erhalten und deren Arbeit sowie die angemessenen Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen aus den internen Prüfungen durch die jeweiligen Dienststellen überwachen.