Erwägungsgrund 18 32024D3185
Vorbehaltlich der Billigung der Offenlegung durch den Ausschuss sollten der Prüfungsbericht, das Prüfungsurteil und der Jahresabschluss gemäß dem Beschluss des Ausschusses vollständig oder teilweise offengelegt werden.
Vorbehaltlich der Billigung der Offenlegung durch den Ausschuss sollten der Prüfungsbericht, das Prüfungsurteil und der Jahresabschluss gemäß dem Beschluss des Ausschusses vollständig oder teilweise offengelegt werden.