Erwägungsgrund 6 32024D3185
Unterstützungsmaßnahmen und Operationen, die vor dem 31. Dezember 2027 eingeleitet wurden, aber bis zu diesem Datum nicht abgeschlossen sind, sollten über dieses Datum hinaus und bis zu ihrem Abschluss weiter durchgeführt werden, wie im Beschluss des Rates über ihre Einleitung vorgesehen. Zu diesem Zweck sollten die entsprechenden Vorschriften, insbesondere diejenigen in Bezug auf den Haushaltsplan, die Berichtigungshaushaltspläne und die Mittelübertragungen, gegebenenfalls anwendbar bleiben.