Erwägungsgrund 14 32025D1168
In Bezug auf Spanien sehen die Entwürfe von Empfehlungen vor, dass Folgendes sichergestellt werden muss: Umsetzung der bestehenden Strategien zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sowie Einbeziehung von Nichtregierungsorganisationen in die Politikgestaltung und die Bewertung von Strategien und Maßnahmen (Artikel 7 des Übereinkommens); Datenerhebung in aufgeschlüsselter Form und Harmonisierung der Datenerhebung (Artikel 11 des Übereinkommens); Aufklärung von Kindern über die zentrale Rolle des Einverständnisses bei sexuellen Beziehungen (Artikel 14 des Übereinkommens); intensivere Aus- und Fortbildung aller einschlägigen Fachkräfte (Artikel 15 des Übereinkommens); Gewährleistung, dass Täterprogramme dem Übereinkommen besser Rechnung tragen (Artikel 16 des Übereinkommens); Einrichtung behördenübergreifender Kooperationsmechanismen mit allen einschlägigen Akteuren für alle in den Geltungsbereich des Übereinkommens fallenden Formen von Gewalt sowie gegebenenfalls Einrichtung zentraler Anlaufstellen (Artikel 18 des Übereinkommens); Zugang zu Hilfsdiensten für alle Opfer sexueller Gewalt (Artikel 25 des Übereinkommens); intensiverer Informationsaustausch zwischen Zivil- und Strafgerichten und Verstärkung von Maßnahmen zur Gewährleistung, dass überwachte Besuchseinrichtungen mit ausreichenden Mitteln ausgestattet sind (Artikel 31 des Übereinkommens); Gewährleistung, dass Faktoren angegangen werden, die Opfer von der Meldung einer Tat abhalten und die zu sekundärer Viktimisierung führen (Artikel 49 und 50 des Übereinkommens); Zugang der zuständigen Behörden zu Eilschutzanordnungen gemäß dem Übereinkommen (Artikel 52 des Übereinkommens) sowie Maßnahmen, um gegen Verletzungen von Schutzanordnungen angemessen vorzugehen (Artikel 53 des Übereinkommens). Da diese Entwürfe von Empfehlungen der Politik und den Zielen der Union im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen entsprechen und in Bezug auf das Unionsrecht keinen Anlass zu Bedenken geben, sollte die Union den Standpunkt vertreten, dass keine Einwände gegen ihre Annahme erhoben werden.