Erwägungsgrund 4 32025D1168
Nach Artikel 68 Absatz 3 des Übereinkommens werden die Bewertungsverfahren nach dem ersten Basisbewertungsverfahren von GREVIO in Runden (im Folgenden „thematische Bewertungsrunden“) unterteilt. Die erste thematische Bewertungsrunde mit dem Titel „Vertrauensbildung durch Unterstützung, Schutz und Justiz“ betrifft 20 Artikel des Übereinkommens, nämlich die Artikel 3, 7, 8, 11, 12, 14, 15, 16, 18, 20, 22, 25, 31, 48, 49, 50, 51, 52, 53 und 56. Auf seiner 17. Sitzung am 17. Dezember 2024 nahm der Ausschuss einen Beschluss über die vom Ausschuss aufgrund der Berichte von GREVIO im Rahmen der ersten thematischen Bewertungsrunde anzunehmenden, in Dokument IC-CP(2024)10 rev enthaltenen Empfehlungen an.