Erwägungsgrund 13 32025D1267
Ägypten hat Anfang 2024 wieder Gespräche mit dem IWF aufgenommen und am 6. März 2024 auf Arbeitsebene eine Vereinbarung über ein auf 8 Mrd. USD aufgestocktes neues Programm im Rahmen der erweiterten Fondsfazilität erzielt. Das neue Programm wurde am 29. März 2024 mit einem Beschluss des IWF-Exekutivdirektoriums angenommen und soll auf folgende Bereiche abstellen: i) glaubhafte Wechselkursflexibilität, ii) nachhaltige Straffung der Geldpolitik, iii) Haushaltskonsolidierung zur Wahrung der Schuldentragfähigkeit, iv) neuer Rahmen zur Eindämmung der Infrastrukturausgaben, v) Gewährleistung angemessener Sozialausgaben zum Schutz gefährdeter Gruppen, auch vor einem Anstieg der Lebenshaltungskosten und der Energiepreise, und vi) Umsetzung der Politik für Staatseigentum und Reformen zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen im Hinblick auf die Förderung der Entwicklung des Privatsektors in der Wirtschaft. Zusammen mit der Unterzeichnung der Vereinbarung auf Arbeitsebene setzte Ägypten eine Wechselkursflexibilisierung in Kraft und hob den Leitzins der Zentralbank um beträchtliche 600 Basispunkte an, womit den Prioritäten des IWF-Programms entsprochen wurde. Im Dezember 2024 wurde eine Vereinbarung auf Arbeitsebene über die vierte Überprüfung des Wirtschaftsreformprogramms Ägyptens erzielt, und das IWF-Exekutivdirektorium schloss die Überprüfung im März 2025 ab.