Erwägungsgrund 32 32025D1267
Damit die Bereitstellung der Makrofinanzhilfe für Ägypten zügig erfolgen kann, sollte dieser Beschluss am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —
Damit die Bereitstellung der Makrofinanzhilfe für Ägypten zügig erfolgen kann, sollte dieser Beschluss am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —