Erwägungsgrund 27 32025D1267
Die Makrofinanzhilfe der Union sollte von der Kommission verwaltet werden. Damit das Europäische Parlament und der Rat die Durchführung dieses Beschlusses verfolgen können, sollte die Kommission sie regelmäßig über die Entwicklungen in Bezug auf diese Hilfe unterrichten und ihnen die einschlägigen Dokumente zur Verfügung stellen.