Erwägungsgrund 19 32025D1267
Die Höhe der Makrofinanzhilfe der Union sollte auf der Grundlage einer umfassenden quantitativen Bewertung des verbleibenden Außenfinanzierungsbedarfs Ägyptens festgesetzt werden, wobei die Möglichkeiten Ägyptens, sich mit eigenen Mitteln zu finanzieren, sowie insbesondere die dem Land zur Verfügung stehenden Währungsreserven berücksichtigt werden sollten. Die Makrofinanzhilfe der Union ist Teil einer gemeinsamen internationalen Anstrengung und ergänzt die von IWF und Weltbank bereitgestellten Programme und Mittel auf wirkungsvolle Weise. Bei der Festsetzung der Höhe der Makrofinanzhilfe sollte außerdem der zu erwartende Finanzbeitrag multilateraler Geber berücksichtigt und darauf geachtet werden, dass eine faire Lastenteilung zwischen der Union und den übrigen Gebern bestehen muss, dass zuvor schon andere Außenfinanzierungsinstrumente der Union in Ägypten eingesetzt wurden und dass das Engagement der Union in Ägypten insgesamt einen zusätzlichen Nutzen bringt.