Erwägungsgrund 20 32025D1267
Die Kommission sollte sicherstellen, dass die Makrofinanzhilfe der Union rechtlich und inhaltlich mit den wichtigsten Grundsätzen und Zielsetzungen in den verschiedenen Bereichen des auswärtigen Handelns, mit den in Bezug auf diese Bereiche ergriffenen Maßnahmen, mit anderen relevanten Politikbereichen der Union sowie mit den Werten der Union, wie etwa Demokratie, Wahrung der Menschrechte und Rechtsstaatlichkeit, in Einklang steht.