Erwägungsgrund 23 32025D1267
Eine Vorbedingung für die Gewährung der Makrofinanzhilfe der Union sollte darin bestehen, dass Ägypten weiterhin konkrete, glaubhafte und erkennbare Fortschritte bei der Achtung wirksamer demokratischer Mechanismen, einschließlich eines parlamentarischen Mehrparteiensystems, und der Rechtsstaatlichkeit sowie bei der Wahrung der Menschenrechte erzielt. Darüber hinaus sollten die spezifischen Ziele der Makrofinanzhilfe der Union die Effizienz, Transparenz und Rechenschaftspflicht der öffentlichen Finanzverwaltungssysteme sowie die Steuerung und Beaufsichtigung des Finanzsektors in Ägypten stärken und sie sollten Strukturreformen zur Unterstützung eines nachhaltigen, inklusiven Wachstums, der Schaffung von menschenwürdiger Beschäftigung und der Haushaltskonsolidierung fördern. Die Kommission und der EAD sollten die Erfüllung dieser Vorbedingung und die Erreichung dieser Einzelziele regelmäßig überprüfen.