Erwägungsgrund 16 32025D1267
Die Makrofinanzhilfe der Union sollte ein als Ausnahme zum Einsatz kommendes Instrument der ungebundenen und nicht zweckgewidmeten Zahlungsbilanzhilfe sein, das zur Deckung des unmittelbaren Außenfinanzierungsbedarfs Ägyptens beitragen soll und die Umsetzung eines politischen Programms unterstützen sollte, welches tiefgreifende unmittelbare Anpassungs- und Strukturreformmaßnahmen zur Verbesserung der Zahlungsbilanzsituation Ägyptens umfasst.