Erwägungsgrund 24 32025D1267
Durch eine Verknüpfung der Makrofinanzhilfe der Union mit einem IWF-Programm mit planmäßigen Auszahlungen, welches einen soliden makrofiskalischen Rahmen sowie eine eingehende Analyse der Schuldentragfähigkeit vorsieht, wird für Sicherheit hinsichtlich der Rückzahlungsfähigkeit Ägyptens gesorgt. Um einen wirksamen Schutz der finanziellen Interessen der Union im Zusammenhang mit dieser Makrofinanzhilfe zu gewährleisten, sollte Ägypten überdies geeignete Maßnahmen treffen, um Betrug, Korruption und andere Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dieser Hilfe zu verhindern bzw. dagegen vorzugehen. Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass die Verwaltung der im Rahmen der Makrofinanzhilfe der Union zugewiesenen Mittel in transparenter Weise erfolgt. Darüber hinaus sollte eine zwischen der Kommission und den ägyptischen Behörden zu schließende Darlehensvereinbarung Bestimmungen enthalten, mit denen das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung ermächtigt wird, gemäß den Bestimmungen und Verfahren der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates Untersuchungen, einschließlich Kontrollen und Überprüfungen vor Ort, durchzuführen, die Kommission und der Rechnungshof ermächtigt werden, Prüfungen durchzuführen, und die Europäische Staatsanwaltschaft ermächtigt wird, ihre Zuständigkeiten in Bezug auf die Bereitstellung der Makrofinanzhilfe der Union während und nach Ablauf des Zeitraums der Bereitstellung dieser Hilfe auszuüben.