Erwägungsgrund 12 32026D1347
Die Vorbehalte lassen andere Vorbehalte unberührt, die die Mitgliedstaaten gegebenenfalls je einzeln vorlegen möchten, soweit dies zulässig ist.
Die Vorbehalte lassen andere Vorbehalte unberührt, die die Mitgliedstaaten gegebenenfalls je einzeln vorlegen möchten, soweit dies zulässig ist.