Erwägungsgrund 7 32026D1347
Das Übereinkommen sieht solide Menschenrechtsbedingungen und -garantien vor, die zu Ziel und Zweck des Übereinkommens gehören und untrennbar mit den im Übereinkommen vorgesehenen Befugnissen und Verfahren verbunden sind. Daher können diese Bedingungen und Garantien keinen Vorbehalten unterliegen. Das Übereinkommen schließt jede Auslegung aus, die zur Unterdrückung von Menschenrechten oder Grundfreiheiten, insbesondere der Freiheit der Meinungsäußerung, der Gewissensfreiheit, der Meinungsfreiheit, der Religions- und Weltanschauungsfreiheit, der Versammlungsfreiheit und der Vereinigungsfreiheit, führen würde. Mit diesen Garantien wird auch gewährleistet, dass eine internationale Zusammenarbeit abgelehnt werden kann, wenn diese internationale Zusammenarbeit gegen innerstaatliche Rechtsvorschriften der Vertragsstaaten verstoßen würde oder eine solche Ablehnung erforderlich wäre, um jede Form von Diskriminierung zu vermeiden.