Beschluss (EU) 2026/1347 des Rates vom 4. Juni 2026 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Cyberkriminalität; Stärkung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung bestimmter mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnologiesystemen begangener Straftaten und bei der Weitergabe von Beweismitteln in elektronischer Form für schwere Straftaten
Das Übereinkommen, die beigefügten Vorbehalte und die Zuständigkeitserklärung sollten genehmigt werden —
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