Erwägungsgrund 8 32026D1347
In Bezug auf die Befugnisse und Verfahren sowohl auf innerstaatlicher als auch auf internationaler Ebene sieht das Übereinkommen horizontale Bedingungen und Garantien vor, die den Schutz der Menschenrechte im Einklang mit den Verpflichtungen der Vertragsstaaten nach den internationalen Menschenrechtsnormen sicherstellen. Die Vertragsstaaten müssen auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in ihr innerstaatliches Recht aufnehmen. Zu diesen Bedingungen und Garantien gehören unter anderem die gerichtliche oder andere unabhängige Überprüfung, das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf, die die Anwendung rechtfertigenden Gründe und die Begrenzung des Umfangs und der Dauer dieser Befugnisse und Verfahren.