Erwägungsgrund 13 32026D1347
Da das Übereinkommen Verfahren zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Zugangs zu Beweismitteln in elektronischer Form und ein hohes Maß an Garantien vorsieht, wird durch den Beitritt als Vertragspartei zum Übereinkommen die Kohärenz in den Anstrengungen der Union zur Bekämpfung der Cyberkriminalität und anderer Formen der Kriminalität auf globaler Ebene gefördert. Damit wird die Zusammenarbeit zwischen den EU-Vertragsstaaten und den Nicht-EU-Vertragsstaaten erleichtert und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für den Einzelnen gewährleistet.