Beschluss (EU) 2026/1347 des Rates vom 4. Juni 2026 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Cyberkriminalität; Stärkung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung bestimmter mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnologiesystemen begangener Straftaten und bei der Weitergabe von Beweismitteln in elektronischer Form für schwere Straftaten
Durch den zeitnahen Abschluss des Übereinkommens durch die Union wird ferner sichergestellt, dass die Union frühzeitig ein Mitspracherecht bei der Umsetzung dieses neuen globalen Rahmens für die Bekämpfung der Cyberkriminalität erhält.
Erwägungsgrund 14 32026D1347Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen