Beschluss (EU) 2026/1446 der Kommission vom 30. Juni 2026 zur Festlegung interner Vorschriften über die Unterrichtung betroffener Personen und die Beschränkung bestimmter Rechte betroffener Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Kommission zum Zwecke der Untersuchung, Durchsetzung und Überwachung gemäß der Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates
Die Kommission sollte Beschränkungen nur vornehmen, wenn diese den Wesensgehalt der Grundrechte und Grundfreiheiten achten, unbedingt notwendig sind und in einer demokratischen Gesellschaft eine verhältnismäßige Maßnahme darstellen. Die Kommission sollte die anwendbaren Beschränkungen begründen.
Erwägungsgrund 13 32026D1446Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen