Erwägungsgrund 17 32026D1446
Um den Artikeln 14, 15 und 16 der Verordnung (EU) 2018/1725 zu entsprechen, sollte die Kommission auf ihrer Website einen Datenschutzhinweis veröffentlichen, mit dem sie alle betroffenen Personen transparent und kohärent über die Tätigkeiten der Kommission, bei denen ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, und über ihre Rechte informiert. Die Kommission sollte gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter von Torwächtern, gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter interessierter Dritter, Zeugen und Hinweisgeber auf geeignete Weise einzeln über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informieren.