Beschluss (EU) 2026/1447 der Kommission vom 30. Juni 2026 zur Festlegung interner Vorschriften über die Unterrichtung betroffener Personen und die Beschränkung bestimmter Rechte betroffener Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Kommission zum Zwecke der Untersuchung, Durchsetzung und Überwachung gemäß der Verordnung (EU) 2022/2560 des Europäischen Parlaments und des Rates
Wenn die Kommission die Rechte betroffener Personen beschränkt, sollte sie sicherstellen, dass solche Beschränkungen den Wesensgehalt der Grundrechte und Grundfreiheiten achten, unbedingt notwendig sind und in einer demokratischen Gesellschaft eine verhältnismäßige Maßnahme darstellen. Die Kommission sollte die anwendbaren Beschränkungen begründen.
Erwägungsgrund 12 32026D1447Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen