Erwägungsgrund 16 32026D1447
Um den Artikeln 14, 15 und 16 der Verordnung (EU) 2018/1725 zu entsprechen, sollte die Kommission auf ihrer Website einen Datenschutzhinweis veröffentlichen, mit dem sie alle betroffenen Personen transparent und kohärent über die Tätigkeiten der Kommission, bei denen ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, und über ihre Rechte informiert. Die Kommission sollte gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter von Unternehmen, die Gegenstand einer Prüfung sind, Hinweisgeber und andere natürliche Personen, die der Kommission Informationen gemeldet haben, auf geeignete Weise einzeln über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informieren.