Erwägungsgrund 10 32008L0072
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollten bei der Durchführung der Überprüfungen und Inspektionen darauf achten, dass die Versorger die genannten Bedingungen erfüllen.
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollten bei der Durchführung der Überprüfungen und Inspektionen darauf achten, dass die Versorger die genannten Bedingungen erfüllen.