Erwägungsgrund 11 32008L0072
Es sollten gemeinschaftliche Überprüfungsmaßnahmen vorgesehen werden, um eine einheitliche Anwendung der in dieser Richtlinie festgelegten Normen in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
Es sollten gemeinschaftliche Überprüfungsmaßnahmen vorgesehen werden, um eine einheitliche Anwendung der in dieser Richtlinie festgelegten Normen in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.