Erwägungsgrund 12 32008L0072
Es liegt im Interesse des Abnehmers von Gemüsevermehrungsmaterial und Gemüsepflanzgut, dass die Bezeichnung der Sorte bekannt ist und die Sortenechtheit geschützt wird.
Es liegt im Interesse des Abnehmers von Gemüsevermehrungsmaterial und Gemüsepflanzgut, dass die Bezeichnung der Sorte bekannt ist und die Sortenechtheit geschützt wird.