Erwägungsgrund 18 32008L0072
Zur Harmonisierung der technischen Prüfungsverfahren der Mitgliedstaaten und zum Vergleich des Gemüsevermehrungsmaterials und Gemüsepflanzgutes aus der Gemeinschaft mit Drittlandserzeugnissen sollten Vergleichsprüfungen durchgeführt werden, damit festgestellt werden kann, ob diese Erzeugnisse den Anforderungen dieser Richtlinie genügen.