Erwägungsgrund 3 32008L0072
Befriedigende Ergebnisse im Gemüseanbau hängen weitgehend von Qualität und Gesundheit nicht nur des Saatgutes, das bereits Gegenstand der Richtlinie 2002/55/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Gemüsesaatgut ist, sondern auch des Gemüsepflanzgutes und Gemüsevermehrungsmaterials ab.