Erwägungsgrund 17 32008L0072
Die Möglichkeit, Gemüsevermehrungsmaterial und Gemüsepflanzgut aus Drittländern in der Gemeinschaft in den Verkehr zu bringen, sollte vorgesehen werden; Voraussetzung dafür ist, dass diese Erzeugnisse immer die gleiche Gewähr bieten wie das Gemüsevermehrungsmaterial und Gemüsepflanzgut aus der Gemeinschaft und dass sie die Gemeinschaftsvorschriften erfüllen.