Erwägungsgrund 12 32011L0099
Wird eine Schutzmaßnahme im Sinne dieser Richtlinie zum Schutz eines Angehörigen der in erster Linie geschützten Person angeordnet, so kann — sofern die Voraussetzungen dieser Richtlinie erfüllt sind — eine Europäische Schutzanordnung auch durch diesen Angehörigen beantragt und in Bezug auf diesen angeordnet werden.