Erwägungsgrund 32 32011L0099
Um die Bewertung der Anwendung dieser Richtlinie zu erleichtern, sollten die Mitgliedstaaten der Kommission die einschlägigen Daten hinsichtlich der Anwendung der nationalen Verfahren zur Europäischen Schutzanordnung übermitteln, zumindest bezüglich der Zahl der beantragten, erlassenen und/oder anerkannten Europäischen Schutzanordnungen. In dieser Hinsicht wären auch andere Informationen, wie etwa die Art der betroffenen Straftaten, dienlich.