Erwägungsgrund 37 32011L0099
Diese Richtlinie sollte gemäß Artikel 6 EUV im Einklang mit den Grundrechten stehen, wie sie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten gewährleistet sind.