Erwägungsgrund 21 32011L0099
Die Verbote und Beschränkungen, für die diese Richtlinie gilt, umfassen unter anderem Maßnahmen zur Beschränkung des persönlichen Kontakts oder des Kontakts mit Mitteln der Fernkommunikation zwischen der geschützten Person und der gefährdenden Person, beispielsweise durch Auferlegung bestimmter Bedingungen für diese Kontakte oder durch Anordnung von Beschränkungen des Inhalts der Kommunikation.