Erwägungsgrund 35 32011L0099
Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten, sofern angemessen, Informationen über die Europäische Schutzanordnung in bestehende Bildungs- oder Sensibilisierungsmaßnahmen zum Schutz der Opfer von Straftaten aufnehmen.
Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten, sofern angemessen, Informationen über die Europäische Schutzanordnung in bestehende Bildungs- oder Sensibilisierungsmaßnahmen zum Schutz der Opfer von Straftaten aufnehmen.