Erwägungsgrund 41 32014L0041
Die Mitgliedstaaten sollten bei der Anwendung dieser Richtlinie transparente Strategien für die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Ausübung der der betroffenen Person zustehenden Rechte auf Einlegung von Rechtsbehelfen zum Schutz ihrer personenbezogenen Daten vorsehen.