Erwägungsgrund 36 32014L0041
Die in Anhang D aufgelisteten Kategorien von Straftatbeständen sollten im Einklang mit ihrer Auslegung im Rahmen der bereits bestehenden Rechtsinstrumente über die gegenseitige Anerkennung ausgelegt werden.
Die in Anhang D aufgelisteten Kategorien von Straftatbeständen sollten im Einklang mit ihrer Auslegung im Rahmen der bereits bestehenden Rechtsinstrumente über die gegenseitige Anerkennung ausgelegt werden.