Erwägungsgrund 35 32014L0041
Wird in einschlägigen internationalen Instrumenten, wie etwa in den im Rahmen des Europarats geschlossenen Übereinkünften, auf die Rechtshilfe Bezug genommen, so sollte davon ausgegangen werden, dass im Verhältnis zwischen den an diese Richtlinie gebundenen Mitgliedstaaten diese den genannten Übereinkünften vorgeht.