Erwägungsgrund 9 32014L0041
Diese Richtlinie sollte nicht für grenzüberschreitende Observationen nach dem Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen gelten.
Diese Richtlinie sollte nicht für grenzüberschreitende Observationen nach dem Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen gelten.