Richtlinie (EU) 2018/843 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinien 2009/138/EG und 2013/36/EU (Text von Bedeutung für den EWR)
Lokale Währungen, auch bekannt als ergänzende Währungen, die nur in sehr begrenztem Umfang (wie innerhalb einer Stadt oder Region) oder nur von einer geringen Anzahl von Nutzern verwendet werden, sollten nicht als virtuelle Währungen betrachtet werden.
Erwägungsgrund 11 32018L0843Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen