Erwägungsgrund 32 32018L0843
Das Vertrauen der Anleger und der breiten Öffentlichkeit in die Finanzmärkte hängt zu einem großen Teil von der Existenz einer präzisen Offenlegungspflicht ab, die für Transparenz in Bezug auf die wirtschaftlichen Eigentümer und die Kontrollstrukturen von Gesellschaften und anderen juristischen Personen sowie bestimmter Arten von Trusts und ähnlichen Rechtsvereinbarungen sorgt. Die Mitgliedstaaten sollten daher in hinreichend kohärenter und koordinierter Weise einen Zugang zu Angaben über die wirtschaftlichen Eigentümer ermöglichen, indem sie eindeutige Vorschriften für den Zugang der Öffentlichkeit festlegen, sodass Dritte in der gesamten Union feststellen können, wer die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften und anderen juristischen Personen sowie bestimmter Arten von Trusts und ähnlichen Rechtsvereinbarungen sind.