Erwägungsgrund 6 32018L0843
In der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und an den Rat mit dem Titel „Aktionsplan zur Intensivierung der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung“ wird die Notwendigkeit hervorgehoben, sich an neue Bedrohungen anzupassen und die Richtlinie (EU) 2015/849 entsprechend zu ändern.