Erwägungsgrund 4 32018L0843
Auch wenn es bei der Annahme und Umsetzung der von der Arbeitsgruppe für finanzielle Maßnahmen (Financial Action Task Force — FATF) festgelegten Standards und der Unterstützung der Arbeit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu Transparenz durch die Mitgliedstaaten in den letzten Jahren beträchtliche Fortschritte gab, ist offensichtlich, dass die allgemeine Transparenz des wirtschaftlichen und finanziellen Umfelds der Union weiter verbessert werden muss. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung können nur wirkungsvoll verhindert werden, wenn das Umfeld für Betrüger, die ihre Finanzen durch undurchsichtige Strukturen schützen möchten, ungünstig ist. Die Integrität des Finanzsystems der Union hängt von der Transparenz von Gesellschaften oder sonstigen juristischen Personen, Trusts und ähnlichen Rechtsvereinbarungen ab. Ziel dieser Richtlinie ist es nicht nur, Geldwäsche zu ermitteln und zu untersuchen, sondern auch ihr Vorkommen zu verhindern. Durch mehr Transparenz könnte eine starke abschreckende Wirkung entfaltet werden.