Erwägungsgrund 25 32018L0843
Die Mitgliedstaaten haben gemäß den geltenden Bestimmungen dafür zu sorgen, dass in ihrem Gebiet niedergelassene Gesellschaften und sonstige juristische Personen angemessene, präzise und aktuelle Angaben über ihren wirtschaftlichen Eigentümer einholen und aufbewahren. Die Pflicht, präzise und aktuelle Daten zum wirtschaftlichen Eigentümer vorzuhalten, ist eine wichtige Voraussetzung für das Aufspüren von Straftätern, die ihre Identität ansonsten hinter einer Gesellschaftsstruktur verbergen könnten. Im weltweit vernetzten Finanzsystem lassen sich Gelder verschleiern oder um den ganzen Globus transferieren, und Geldwäscher wie auch Geldgeber des Terrorismus und andere Kriminelle machen von dieser Möglichkeit auch immer häufiger Gebrauch.