Erwägungsgrund 16 32018L0843
Die zentralen Meldestellen spielen eine wichtige Rolle bei der Aufdeckung (insbesondere grenzüberschreitender) finanzieller Operationen terroristischer Netze und ihrer Finanzierungsquellen. Finanzinformationen können bei der Aufdeckung von Maßnahmen zur Förderung terroristischer Straftaten und von Netzen und Systemen terroristischer Organisationen von grundlegender Bedeutung sein. Aufgrund fehlender verbindlicher internationaler Standards bestehen zwischen den zentralen Meldestellen erhebliche Unterschiede in Bezug auf ihre Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnisse. Die Mitgliedstaaten sollten bemüht sein, einen effizienteren und stärker koordinierten Ansatz in Bezug auf Finanzermittlungen im Zusammenhang mit Terrorismus sicherzustellen, einschließlich Ermittlungen in Verbindung mit dem Missbrauch virtueller Währungen. Die derzeitigen Unterschiede dürfen die Tätigkeit einer zentralen Meldestelle jedoch nicht beeinträchtigen, insbesondere nicht ihre Fähigkeit, präventive Analysen durchzuführen, um die für die Sammlung und Auswertung sachdienlicher Erkenntnisse zuständigen Behörden, die Ermittlungs- und Justizbehörden und die internationale Zusammenarbeit zu unterstützen. Die zentralen Meldestellen müssen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben auf Informationen zugreifen und diese ungehindert untereinander austauschen können, auch im Rahmen einer entsprechenden Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden. In allen Fällen, in denen ein Verdacht auf Vorliegen einer Straftat und insbesondere ein Zusammenhang mit der Terrorismusfinanzierung besteht, sollten Informationen unmittelbar und ohne unnötige Verzögerungen weitergegeben werden können. Um die Wirksamkeit und die Effizienz der zentralen Meldestellen weiter zu verbessern, ist es daher von wesentlicher Bedeutung, ihre Befugnisse und ihre Zusammenarbeit näher zu präzisieren.