Erwägungsgrund 14 32018L0844
Die Mitgliedstaaten sollten Verbesserungen der Gesamtenergieeffizienz bestehender Gebäude unterstützen, die zur Schaffung eines gesunden Raumklimas beitragen, unter anderem durch die Entfernung von Asbest und anderen schädlichen Stoffen; dabei sollte die illegale Entfernung schädlicher Stoffe verhindert und die Einhaltung bestehender Gesetzgebungsakte wie der Richtlinien 2009/148/EG und (EU) 2016/2284 des Europäischen Parlaments und des Rates erleichtert werden.