Erwägungsgrund 32 32018L0844
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Richtlinie 2010/31/EU in der durch diese Richtlinie geänderten Fassung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Modalitäten der Durchführung des optionalen gemeinsamen Systems der Union zur Bewertung der Intelligenzfähigkeit von Gebäuden übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.