Erwägungsgrund 20 32018L0844
Zur Verwirklichung der Ziele der Energieeffizienzpolitik für Gebäude sollte die Transparenz von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz verbessert werden, indem sichergestellt wird, dass alle für Berechnungen erforderlichen Parameter, sowohl für die Zertifizierung als auch die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz, einheitlich festgelegt und angewandt werden. So sollten die Mitgliedstaaten angemessene Maßnahmen erlassen, um beispielsweise sicherzustellen, dass die Energieeffizienz neu installierter, ersetzter oder modernisierter gebäudetechnischer Systeme, wie etwa für Raumheizung, Klimatisierung oder Warmwasserbereitung, mit Blick auf die Zertifizierung von Gebäuden und die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen dokumentiert wird.