Erwägungsgrund 40 32018L0844
Unbeschadet der Entscheidungsfreiheit der Mitgliedstaaten über die Anwendung des im Rahmen des Normungsauftrags M/480 der Europäischen Kommission durch das Europäische Komitee für Normung (CEN) entwickelten Normenwerks für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden würde sich die Anerkennung und Förderung jener Normen positiv auf die Umsetzung der Richtlinie 2010/31/EU in der durch diese Richtlinie geänderten Fassung auswirken.