Erwägungsgrund 8 32018L0844
Aus Gründen der besseren Kohärenz sollten die in der Richtlinie 2012/27/EU festgelegten Bestimmungen über langfristige Strategien für die Renovierung in die Richtlinie 2010/31/EU aufgenommen werden. Die Mitgliedstaaten sollten ihre langfristigen Renovierungsstrategien anwenden können, um Brandschutz und Risiken im Zusammenhang mit intensiven seismischen Aktivitäten anzugehen, die sich auf die Renovierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz und die Lebensdauer von Gebäuden auswirken.